Für die Angehörigen wie auch für den Betroffenen ist ein Pflegefall eine schwierige Situation, egal ob stationäre Pflege oder ambulante Pflege zu Hause. Das Pflegerecht ist oftmals für Patienten und Angehörige schwer verständlich, häufig können sie ihre Rechte nicht selbst wahrnehmen. Angehörige fühlen sich im Umgang mit Ärzten und Pflegeversicherung regelmäßig überfordert. Der MAI Pflegedienst kann bei der Vermittlung zwischen Ihnen und medizinischem Personal sowie der Pflegeversicherung helfen.
Ein Pflegegrad kommt erst infrage, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige eine bestimmte Zeitgrenze überschreitet, der medizinische Dienst beurteilt dabei die Pflegebedürftigkeit und damit auch den gesetzlichen Pflegegrad.
Wir als ambulanter Pflegedienst setzen uns dafür ein, dass der Betroffene den bestmöglichen und ihm zustehenden Pflegegrad bekommt.
Wenn Sie glauben, dass ein Pflegegrad zu Unrecht abgelehnt wurde, können Sie widersprechen. Den Widerspruch müssen Sie innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Ablehnung schriftlich einreichen. Darin müssen Sie begründen, in welchen Bereichen der medizinische Gutachter die Pflegebedürftigkeit des Betroffenen falsch eingeschätzt hat.
Wir nehmen Ihnen diese Last von den Schultern und übernehmen für Sie jeglichen Briefverkehr, inklusive eines möglicherweise benötigten Widerspruchs. Die Mitarbeiter unseres Pflegedienstes schätzen die Pflegeleistungen realistisch ein und haben Erfahrung, wann ein Antrag auf Pflegegrad oder ein Widerspruch Erfolg versprechend ist.